Offene Werkstätte Community Geschäftsbedingungen und Konditionen


Allgemeines

1.1. Für Verträge zwischen der Destination Wattens Regionalentwicklung GmbH (nachfolgend DW) als Betreiberin der Offenen Werkstätte (OW), der Werkstätte Wattens (nachfolgend WW) und Nutzern der OW sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Mitgliedschaftsvertrag maßgebend.

2. Mitgliedschaft

2.1. Grundlage für die Inanspruchnahme von Leistungen der DW in der OW ist die OW Mitgliedschaft. Mitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, juristische Personen haben eine natürliche Person als Nutzungsberechtigten anzugeben. Die Nutzugsberechtigung ist höchstpersönlich und kann folglich nicht auf andere Personen übertragen werden.

2.2. Die Mitgliedschaft ist befristet und endet mit Zeitablauf. Bei grob fahrlässigem Verhalten, welches die Gefährdung von Personen und/oder die Beschädigung der Einrichtung und Geräte zur Folge hat, kann von Mitarbeitern der DW ein sofort wirksamer, dauerhafter Ausschluss aus der OW ausgesprochen werden.

2.3. Die Mitgliedschaft beginnt mit Eingang des unterfertigten Mitgliedschaftsvertrages und des Mitgliedbeitrags bei der DW, wobei sich die DW die Ablehnung der Vertragsannahme vorbehält.

2.4. Nach erfolgter Anmeldung bekommt jeder Nutzer eine persönliche Zutrittskarte ausgestellt, die den Zutritt zur OW bzw. zu Teilen desselben (je nach erlangter, nachzuweisender Berechtigungskategorie – Sicherheitseinschulung, Grundeinschulung zu einem Geräte-Typ) ermöglicht. Die Zutrittskarte ist nicht übertragbar und ist in Kombination mit einem Lichtbildausweis auf Verlangen vorzuzeigen – bei Zuwiderhandlung kann die Karte entzogen und der weitere Zugang zur OW verwehrt werden. Für die Zutrittskarte ist an die DW eine Zahlung von €10,- als Pfand zu leisten, wobei dieser Betrag bei Verlust oder Beschädigung im Austausch für eine neue Karte erneut zu verrichten ist.

2.5. Der Wechsel zu einem höherwertigen Tarif, falls verfügbar, ist jederzeit möglich, der Wechsel zu einem niedrigeren Tarif, falls verfügbar, ist grundsätzlich erst nach Zeitablauf der Mitgliedschaft möglich. Der Antrag auf Tarifwechsel hat schriftlich zu erfolgen.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1. Die Zahlung der Mitgliedschaft erfolgt im Vorhinein und grundsätzlich durch Rechnungslegung.

3.2. Die Gerätenutzung ist im Mitgliedsbeitrag inkludiert.

4. Zugangsbedingungen

4.1. Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung eines schonenden und sachgerechten Umgangs mit den Geräten ist der Zugang zu den Räumlichkeiten der OW ausschließlich nur für Mitglieder oder ausdrücklich dazu ermächtigte Personen (z.B. Workshop-Teilnehmer, eingeladene Gäste), zu den für die jeweilige Person freigeschalteten Räumen, sowie nur während der allgemeinen Öffnungszeiten erlaubt. (Die aktuell gültigen Öffnungszeiten sind auf der Website der WW angeführt). Dazu gibt es je nach Mitgliedschafts-Status zusätzliche Zugangsberechtigungen außerhalb der Öffnungszeiten (unlimitierter Zutritt 24 x 7). Ausgenommen davon sind allfällige Wartungs-, Umbau- und/oder Instandhaltungsarbeiten sowie Tage, an welchen die OW geschlossen bleibt (Weihnachten, Neujahr, bzw. jene Tage, die auf der Website der WW verlautbart sind).

4.2. Eine OW Mitgliedschaft ist erst mit Erreichen der Volljährigkeit möglich. Kindern sowie Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Zutritt zu den Räumen der OW nur in Begleitung eines erwachsenen Mitglieds oder einer dafür vorgesehenen Aufsichtsperson (z.B. Workshopleiter) erlaubt.

4.3. Gäste haben grundsätzlich keinen Zugang zu den Räumlichkeiten. In begründeten Fällen kann jedoch Gästen nach Zustimmung seitens des DW-Teams Zugang gestattet werden, sofern die Gäste vor Betreten der OW den Haftungsausschluss unterzeichnet haben.

4.4. Die Nutzer haben sich so zu verhalten, dass der Betrieb der OW nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Den Sicherheits- und Bedienungsanweisungen des DW-Teams ist Folge zu leisten. Die Geräte müssen im jeweils dafür vorgesehenen Ruhe-Zustand hinterlassen oder übergeben werden, Beschädigungen sind unverzüglich zu dokumentieren, die Arbeitsplätze nach Beendigung sauber zu hinterlassen, und mobile Geräte und Werkzeuge an die für sie vorgesehene Stelle zurückzubringen. Die DW behält sich des Recht vor, diesbezüglich anfallende Reinigungskosten dem jeweiligen Verursacher in Rechnung zu stellen. Mobile Geräte und Werkzeuge dürfen nicht aus dem für sie vorgesehen Raum entfernt werden, und dürfen nur für das jeweils unmittelbar benötigte Zeitintervall entnommen werden.

5. Leistungsumfang

5.1. Die zur Verfügung gestellte Werkstattinfrastruktur und die jeweils aktuelle Auflistung der Geräte findet sich auf der Webseite der WW. Änderungen bezüglich Art und Umfang der Werkgegenstände sind jederzeit möglich. Es besteht seitens der Nutzer kein Anspruch auf eine spezifische Ausstattung in der OW.

5.2. Die DW ist bemüht, den Nutzern die Werkgegenstände in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf jederzeitige Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit bzw. jederzeitige Nutzung der Werkgegenstände besteht nicht. Insbesondere unvorhersehbare technische Defekte, Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Engpässe, die nicht im Machtbereich der DW stehen (z.B. Stromausfälle, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, ungeplanter Personalausfall) können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Nutzung für einzelne oder alle Nutzer führen. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren ab.

6. Gerätebenutzung

6.1. Die Nutzung aller Geräte und Werkgegenstände ist nur nach einer dokumentierten Einschulung gestattet, die durch das DW-Team erfolgt. Die Einschulung wird registriert (u.a. elektronisch und im Maker-Geräte-Pass), ohne Einschulungsaufzeichnung ist keine Nutzung gestattet. Sollten sich bei der späteren, eigenständigen Nutzung der Werkgegenstände Unklarheiten in der Bedienung ergeben, ist das DW-Team diesbezüglich zu Rate zu ziehen. Zudem werden Vertiefungs-Seminare und Workshops angeboten

6.2. Die Geräte dürfen nur von Personen bedient werden, die dazu auch körperlich und geistig im Stande sind, insbesondere darf keine Übermüdung, Alkoholisierung oder Berauschung sonstiger Art vorliegen.

6.3. Das DW-Team ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes oder der Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Diesen Weisungen ist von den Nutzern Folge zu leisten. Bei wiederholtem Zuwiderhandeln oder grob-fahrlässigem Handeln kann die Mitgliedschaft unverzüglich entzogen werden, ohne dass sich daraus Ansprüche auf Gebührenrückerstattung ergeben.

6.4. Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Werkgegenstände sämtliche Vorgaben zu beachten, die ihnen bei der Einweisung durch die Mitarbeiter der DW vermittelt wurden. Gleiches gilt für schriftliche Anleitungen, Checklisten und Markierungen, die an/in der Nähe der jeweiligen Werkgegenstände befestigt sind oder auf andere Art zur Verfügung stehen, sowie Gebrauchsanweisungen und Handbücher.

6.5. Sofern bei Inbetriebnahme von Werkgegenständen durch den Nutzer etwaige Mängel betreffend Funktionsfähigkeit oder andere Schäden festgestellt werden, ist das DW-Team unverzüglich zu informieren; Verstöße dagegen lösen allfällige Schadenersatzansprüche der DW aus.

7. Reservierung

7.1. Grundsätzlich besteht in der OW bezüglich der Werkgegenstände das „First-Come-First-Served“ Prinzip. Das bedeutet, dass ein freies Gerät benutzt werden kann. Ist ein Werkgegenstand belegt oder warten andere Nutzer, so haben sich die Nutzer untereinander abzusprechen.

7.2. Eine Vorreservierung von Werkgegenständen ist möglich. Die Reservierung kann frühestens 1 Woche im Vorhinein über das Online-Portal erfolgen. Durch die Reservierung besteht Vorrang vor anderen Nutzern ohne Reservierung. Nach Ablauf der Reservierungszeit gilt wieder das Nutzungsrecht des zeitlich Früheren.

7.3. Eine jederzeitige und vorrangige Reservierung der Werkgegenstände durch das DW-Team behält sich dieses vor.

7.4. Jeder Nutzer ist selbst für eine effiziente Gerätenutzung verantwortlich – in diesem Sinne sollten die Geräte nach einem Fair Use Prinzip verwendet werden, um auch anderen Personen den Zugang zu ermöglichen.

8. Haftungen

8.1. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände ebenso wie für in den Lagerräumlichkeiten hinterlassende Gegenstände wird in der OW seitens der DW nicht gehaftet.

8.2. Die Benutzung von Werkgegenständen in der OW erfolgt auf eigene Gefahr. Die DW haftet aussschliesslich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

8.3. Für durch die Werkgegenstände beschädigtes Verbrauchsmaterial, unabhängig davon, ob durch Defekt oder Fehlbedienung herbeigeführt, übernimmt die DW keine Haftung.

8.4. Bezüglich verlustig gegangenem oder beschädigtem Datenmaterial wird keine Haftung übernommen, sowie gleichfalls nicht für das allfällige Bekanntwerden geheimer Daten.

8.5. Die DW haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen von Dritten verursacht wurden/werden (z.B. durch Schadsoftware oder Hackerangriffe).

8.6. Des Weiteren haftet die DW nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen, die durch heruntergeladene Daten erfolgen können. Für die Einhaltung der Vertraulichkeit hat gegebenenfalls jeder Nutzer selbst Sorge zu tragen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Vom Vertragspartner eingebrachte Gegenangebote, in denen auf eigene AGB verwiesen wird, werden von vornherein abgelehnt. Wird seitens der DW einem etwaigen Gegenangebot entsprochen, erfolgt dies nur unter Ausschluss der AGB des Vertragspartners. Abwehrklauseln des Vertragspartners erkennen wir nicht an und beharren auf unsere eigenen AGB.

9.2. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Innsbruck. Erfüllungsort ist der Sitz der DW in Wattens.

9.3. Die DW installiert aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachung in der OW samt Aufzeichnung.

9.4. Sind oder werden einzelne Teile dieser AGB unwirksam, führt dies nicht zu einer Unwirksamkeit der gesamten AGB. Die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Werkstätte Wattens diese Website bereitstellt.

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